Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist bemüht, das Serviceportal Migration Deutschland barrierefrei zugänglich zu gestalten. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 27.02.2025 abgeschlossenen Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollständig vereinbar.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei. Die Prüfschritte in den Klammern entsprechen der europäischen Norm EN 301 549:
Videos:
- Untertitel und Audiodeskription: Die Einbettung von YouTube-Videos ermöglicht aktuell keine Ab- oder Zuschaltung von Untertiteln oder Audiodeskriptionen und auch keine Anpassung der Schriftgröße von Untertiteln. Barrierefreie Alternative: Öffnen des Videos in YouTube macht die fehlenden Funktionen zugänglich. (Prüfschritte 7.1.1. bis 7.3.)
Anpassbarkeit:
- Überschriften: Eine sinnvolle Überschriftenhierarchie ist im Kurzantrag Blaue Karte EU nicht durchgehend gewährleistet (Prüfschritt 9.1.3.1)
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung: Der interne Bereich für Antragstellende, einschließlich des Kurzantrags für die Blaue Karte EU, ist nicht für mobile Endgeräte optimiert (Prüfschritte 9.1.3.4 und 9.1.4.10)
Unterscheidbarkeit:
- Ohne Farben nutzbar: Die Navigationsleiste im Kurzantrag Blaue Karte EU kann für Menschen mit eingeschränkter Farbwahrnehmung teilweise schwer wahrnehmbar sein. (Prüfschritt 9.1.4.1)
- Kontraste von Texten: Das Kontrastverhältnis zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe soll für Texte bei mindestens 4,5:1 liegen. Im Kurzantrag Blaue Karte EU und im Quick Check Blaue Karte EU werden diese Kontrastvorgaben derzeit nicht vollumfänglich erfüllt. (Prüfschritt 9.1.4.3)
- Text auf 200% vergrößerbar: Der Text im Kurzantrag Blaue Karte EU kann um bis zu 200 Prozent vergrößert werden können, allerdings schränkt dies die Funktionalität ein. (Prüfschritt 9.1.4.4)
- Kontraste von grafischen Bedienelementen: Der Fortschrittsbalken im Quick Check Blaue Karte EU hält nicht den Mindestkontrast von 3:1 zu angrenzenden Farben ein und kann daher teilweise schwer wahrnehmbar sein. (Prüfschritt 9.1.4.11)
Navigierbarkeit:
- Seitentitel: Im internen Bereich für Antragstellende, einschließlich des Kurzantrags für die Blaue Karte EU, fehlen aktuell bezeichnende Seitentitel, die den Inhalt der individuellen Seiten und das Webangebot bezeichnen. (Prüfschritt 9.2.4.2)
- Tastaturbedienung: Im Kurzantrag Blaue Karte EU erfüllt die Reihenfolge, in der Links, Formularelemente und Objekte angesteuert werden, nicht immer die Anforderungen an Barrierefreiheit. (Prüfschritt 9.2.4.3)
- Position des Fokus deutlich: Im Kurzantrag Blaue Karte EU und im Quick Check fehlt an jeweils einer Stelle der Fokusrahmen (Prüfschritt 9.2.4.7)
Kompatibilität:
- Syntax: Die HTML-Syntax ist noch nicht vollständig für Screenreader optimiert (Prüfschritt 9.4.1.1)
- Name, Rolle, Wert verfügbar: Bei Nutzung eines Screenreaders wird den Nutzenden bei einigen Fragen im Quick Check Blaue Karte EU nicht vorgelesen, dass es Pflichtfelder sind. (Prüfschritt 9.4.1.2)
- Statusmeldungen: Visuell eingeblendeten Statusmeldungen sollen von assistiven Technologien wie Screenreadern präsentiert werden können. Dies ist im Quick Check Blaue Karte EU nicht immer der Fall. (Prüfschritt 9.4.1.3)
Benutzerpräferenzen:
Benutzerdefinierte Einstellungen: Generell werden die Einstellungen der Browser übernommen, jedoch kann es zu Einschränkungen bei der Lesbar- sowie Bedienbarkeit kommen. (Prüfschritt 11.7)
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27.02.2025 erstellt.
Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.serviceportal-migration-deutschland.de aufgefallen? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail, indem Sie unten auf „Barriere melden“ klicken.
Sie können uns auch per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Arbeitsgruppe M I 6
Alt Moabit 140
10557 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 18 681-0
Telefax: +49 (0) 30 18 681-55000
E-Mail: SMD@bmi.bund.de
Schlichtungsverfahren
Wenn nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle eine gemeinsame Lösung zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de