Aktuell können Sie die Einbürgerung nur dann hier im Serviceportal beantragen, wenn Sie in einer der oben genannten Kommunen leben. Künftig sollen noch viele weitere Kommunen an das Serviceportal angebunden werden.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei Ihrer örtlichen Einbürgerungsbehörde. Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, erfahren Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes, bei der Ausländerbehörde oder der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer oder den Jugendmigrationsdiensten.