Wenn Sie in Bonn gemeldet sind, können Sie hier die Einbürgerung digital beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie ein BundID-Konto. Wenn Sie noch keine BundID haben, können Sie sich hier registrieren.
Wenn Sie in Bonn gemeldet sind, können Sie hier die Einbürgerung digital beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie ein BundID-Konto. Wenn Sie noch keine BundID haben, können Sie sich hier registrieren.
Damit Sie die Einbürgerung beantragen können, brauchen Sie bestimmte Dokumente und Nachweise. Hier finden Sie eine Auswahl möglicher Unterlagen, die Sie gemeinsam mit dem Antrag einreichen müssen. Welche Nachweise Sie eventuell zusätzlich brauchen, sagt Ihnen Ihre Einbürgerungsbehörde.
Nachweise über:
Es gibt viele gute Gründe für die deutsche Staatsangehörigkeit. Hier sind die wichtigsten:
Ihr Aufenthaltstitel entscheidet nicht länger über Ihre Berufswahl. Sie dürfen alle Berufe ergreifen, die zu Ihrer Qualifikation passen. Sie können zum Beispiel Polizistin oder Polizist werden, in einer Schule unterrichten oder sich als Arzt oder Ärztin niederlassen. Auch ein Unternehmen zu gründen, ist für deutsche Staatsangehörige deutlich einfacher.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit haben Sie grundsätzlich einen lebenslangen gesicherten Aufenthaltsstatus. Sie ersparen sich Termine bei der Ausländerbehörde und können Ihre Zukunft in Deutschland besser planen.
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich unter folgenden Voraussetzungen einbürgern lassen. Weitere wichtige Fragen und Antworten zur Einbürgerung finden Sie auf der Internetseite „Wege zur Einbürgerung“:
Ja, in Ausnahmefällen können Sie auch schon früher die Einbürgerung beantragen. Dies ist aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Jede dieser Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind, müssen Sie einen Einbürgerungstest ablegen und bestehen – es sei denn, für Sie gilt eine der Ausnahmen, die weiter unten aufgeführt sind. Mit einem bestandenen Einbürgerungstest weisen Sie nach, dass Sie Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland haben.
In diesen Fällen müssen Sie keinen Einbürgerungstest absolvieren:
Bei Fragen zum Einbürgerungstest helfen Ihnen die örtlichen Einbürgerungsbehörden. Sie sagen Ihnen auch, wo Sie die nächste Prüfstelle finden, bei der Sie sich zur Testteilnahme anmelden können.
Wer als Teil der so genannten Gastarbeitergeneration oder als Vertragsarbeitnehmer nach Deutschland gekommen ist, hat einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung Deutschlands geleistet. Daher gelten für diese Personen folgende Ausnahmen bei der Einbürgerung:
Voraussetzung ist, dass Sie als so genannte Gastarbeiterin oder Gastarbeiter bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmerin oder -arbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die damalige DDR eingereist sind.
Sie können Ihre Daten korrigieren, solange Sie den Antrag noch nicht abgesendet haben. Sollte Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter ein Fehler auffallen, werden Sie über das Serviceportal aufgefordert, Anpassungen vorzunehmen.
Nein, Ihre Daten können bis auf Weiteres nicht zwischengespeichert werden. Wenn Sie den Antrag unterbrechen, gehen alle eingegebenen Daten verloren und müssen erneut eingegeben werden.
In der Checkliste sind Beispiele für alle Nachweise aufgeführt, die Sie für Ihren Online-Antrag benötigen. Am besten Sie halten die Unterlagen in digitaler Form bereit, wenn Sie den Antrag starten. Wir empfehlen, sie auf Ihrem Gerät in einem Ordner zu speichern, sodass Sie sie dann leicht finden und hochladen können.
Falls die Behörde in der ersten Prüfung ihrer Unterlagen feststellt, dass ein weiteres oder anderes Dokument benötigt wird, erhalten Sie eine Nachricht über das Serviceportal. Wenn Sie noch weitere Dokumente besitzen, die Sie für relevant halten, können Sie diese ebenfalls hochladen oder zum Termin in Ihrer zuständigen Behörde mitbringen.
Ja, über das Serviceportal können Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Antrags online informieren.
Ihr Antrag wird in der Behörde bearbeitet, die für Sie und Ihren konkreten Antrag zuständig ist.
Die Antragstellung wird derzeit für mobile Endgeräte optimiert. Sobald dies abgeschlossen ist, können Sie das Serviceportal mit jedem Computer, Tablet oder Smartphone nutzen.
Wenn Sie einen Antrag stellen und Dokumente hochladen wollen, müssen Sie sich lediglich mit Ihrer BundID anmelden. Wenn Sie noch kein BundID-Konto haben, müssen Sie sich zunächst bei der BundID registrieren.