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Weitere erwerbsbezogene Aufenthaltstitel
Sie möchten in Deutschland arbeiten, forschen, studieren oder ein Unternehmen gründen? Je nach Qualifikation und Ziel gibt es verschiedene erwerbsbezogene Aufenthaltstitel. Hier finden Sie eine Übersicht über zentrale Möglichkeiten und die wichtigsten Voraussetzungen.
Fachkräfte mit beruflicher oder akademischer Ausbildung / Fachkräfte mit Ausbildung oder Studium
Wenn Sie eine anerkannte berufliche oder akademische Qualifikation und ein konkretes Jobangebot haben, können Sie einen Aufenthaltstitel zur Ausübung Ihres Berufs beantragen. Wichtig: Ihre Ausbildung muss mit einer deutschen Ausbildung vergleichbar sein. In reglementierten Berufen benötigen Sie zusätzlich eine formale Anerkennung Ihrer Qualifikation und ggf. eine Berufsausübungserlaubnis.
Besonders qualifizierte Fachkräfte und Forschung
Besonders qualifizierte Fachkräfte, Führungskräfte oder Wissenschaftler mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot können einen speziellen Aufenthaltstitel beantragen. Hierfür sind in der Regel der Nachweis einer überdurchschnittlichen fachlichen Qualifikation, einschlägiger Berufserfahrung sowie ein überdurchschnittliches Gehalt oder eine vergleichbare Leitungsfunktion erforderlich.
Sie möchten in Deutschland forschen oder an einer Hochschule tätig sein? Mit einer Aufnahmevereinbarung oder einem Arbeitsvertrag an einer Forschungseinrichtung können Sie einen entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen.
Ausbildung und Studienvorbereitung
Mit einem Ausbildungsplatz und ausreichenden Deutschkenntnissen können Sie einen Aufenthaltstitel für eine Berufsausbildung in Deutschland beantragen. Wenn Sie sich auf ein Studium oder die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses vorbereiten, kann ein Aufenthaltstitel zur beruflichen Qualifizierung infrage kommen.
Alternative Zugänge zum Arbeitsmarkt
Berufserfahrung statt Abschluss: Wenn Sie keinen formalen Berufs- oder Studienabschluss besitzen, aber über mehrjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen – z. B. in stark nachgefragten Bereichen wie der IT –, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel erteilt werden.
Selbstständigkeit und Unternehmensgründung: Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen oder freiberuflich arbeiten möchten, können Sie dafür einen Aufenthaltstitel beantragen. Voraussetzungen sind insbesondere ein tragfähiges Geschäftskonzept, ein wirtschaftliches Interesse oder regionaler Bedarf sowie eine gesicherte Finanzierung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Voraussetzungen, Ausnahmen und Besonderheiten
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Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation, die in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen wollen, die ihrer Qualifikation angemessen ist.
Sie verfügen über die erforderliche Qualifikation, wenn eines der folgenden Kriterien auf Sie zutrifft:
- Sie besitzen einen deutschen oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
- Sie besitzen einen so genannten tertiären Bildungsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, der mindestens der Stufe 6 der Internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED 2011) oder der Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens entspricht. Dazu gehören beispielsweise Fortbildungsabschlüsse als „Meisterin/Meister” sowie Berufsabschlüsse in den Erzieherberufen.
- Sie besitzen zwar keine formale Qualifikation, haben aber mehrjährige Berufserfahrung als IT-Fachkraft oder als Führungskraft im IT-Bereich. Bitte beachten Sie dazu die weiteren Voraussetzungen in den nächsten FAQ-Fragen.
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Neben der erforderlichen Qualifikation müssen weitere Bedingungen erfüllt sein, damit Sie die Blaue Karte EU erhalten können:
- Sie haben bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot in einem Unternehmen in Deutschland.
- Die Beschäftigungsdauer beträgt mindestens sechs Monate.
- Die Arbeitsstelle passt zu Ihrer Qualifikation, also zu Ihrem Abschluss. Möchten Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten, zum Beispiel im Bereich Medizin oder Recht, brauchen Sie außerdem eine Berufsausübungserlaubnis, die sie gemeinsam mit dem Antrag zum Aufenthaltstitel einreichen. Über das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – Anerkennung in Deutschland – erfahren Sie, ob Ihr Beruf reglementiert ist und wie Sie eine Berufsausübungserlaubnis erhalten können.
- Mit der Arbeitsstelle in Deutschland erreichen Sie ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 48.300 Euro (Stand 2025).
- In bestimmten Fällen können Sie auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt von mindestens 43.759,80 Euro (Stand 2025) eine Blaue Karte EU erhalten (Bitte beachten Sie dazu die weiteren Voraussetzungen in den nächsten FAQ-Fragen):
- IT-Fachkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung
- Beschäftigung in einem Mangelberuf
- Berufseinsteigerinnen und -einsteiger
- In bestimmten Fällen können Sie auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt von mindestens 43.759,80 Euro (Stand 2025) eine Blaue Karte EU erhalten (Bitte beachten Sie dazu die weiteren Voraussetzungen in den nächsten FAQ-Fragen):
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Wenn Sie als IT-Fachkraft oder als Führungskraft im IT-Bereich ohne formalen Bildungsabschluss einen Antrag stellen möchten, müssen Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot in diesem Berufsfeld nachweisen können. Zudem ist es wichtig, dass…
- die Beschäftigungsdauer mindestens sechs Monate beträgt,
- Sie mindestens 43.759,80 Euro brutto pro Jahr verdienen werden (Stand 2025) und
- Sie in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre IT-Berufserfahrung auf vergleichbarem akademischem Niveau gesammelt haben, die für Ihre Tätigkeit in Deutschland erforderlich ist.
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Ja, wenn Ihre Beschäftigung zu einem Mangelberuf (PDF) in Deutschland gehört, können Sie auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt eine Blaue Karte EU bekommen. Ihr Bruttojahresgehalt muss dann mindestens 43.759,80 Euro (Stand 2025) betragen. Allerdings muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihrer Beschäftigung zustimmen. Mangelberufe sind Berufe, in denen dringend Fachkräfte gesucht werden. In Deutschland zählen diese Berufsgruppen dazu:
- Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau und im Bau sowie in der Logistik
- Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie
- Führungskräfte in der Erbringung von speziellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel in der Kinderbetreuung, im Gesundheits- oder Bildungswesen
- Akademische Fachkräfte in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT)
- Akademische Fachkräfte in der Architektur, Raum- und Verkehrsplanung
- Ärztinnen und Ärzte
- Tierärztinnen und Tierärzte
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Apothekerinnen und Apotheker
- Akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte
- Lehr- und Erziehungskräfte im schulischen und außerschulischen Bereich
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Ja, allerdings ist dies an drei Bedingungen geknüpft:
- Sie haben Ihren letzten Hochschul- oder vergleichbaren Abschluss vor höchstens drei Jahren erworben.
- Sie haben ein Jobangebot mit einem Jahresbruttogehalt von mindestens 43.759,80 Euro (Stand 2025).
- Die Bundesagentur für Arbeit muss Ihrer Beschäftigung zustimmen.
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- Anerkannte berufliche oder akademische Qualifikation (ggf. mit Berufsanerkennung)
- Konkretes Jobangebot in Deutschland
- Ausreichendes Einkommen und ggf. Sprachkenntnisse
- Bei reglementierten Berufen: Anerkennung und Berufsausübungserlaubnis
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Je nach Titel:
- Arbeitsvertrag
- Qualifikationsnachweise
- ggf. Anerkennungsbescheid
- Nachweise über Krankenversicherung und Lebensunterhalt
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Wie finde ich heraus, ob mein Abschluss anerkannt wird?
- Akademische Abschlüsse: ANABIN
- Berufliche Ausbildungen: BQ-Portal.de und Anerkennung in Deutschland
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Was ist ein reglementierter Beruf?
Berufe, für die in Deutschland gesetzlich eine Zulassung oder Anerkennung erforderlich ist (z. B. Pflege, Bildung, Medizin).
Weitere Informationen unter anerkennung-in-deutschland.de
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Ja, in bestimmten Branchen (z. B. IT), wenn Sie mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung und ein Jobangebot haben.
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Ja, für sogenannte Engpassberufe gelten vereinfachte Verfahren. Die aktuelle Liste führt die Bundesagentur für Arbeit.
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Nicht unbedingt. Entscheidend ist, ob Ihr Einkommen zur Lebenssicherung ausreicht – feste Mindestgehälter gelten nur für einige Titel.
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Ja, mit einem Visum zur beruflichen Anerkennung (§16d AufenthG). Sie brauchen einen Anerkennungsbescheid und eine Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland.
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Ja, mit dem Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche (§20 AufenthG) – bei anerkannter Qualifikation und gesichertem Lebensunterhalt.
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Ja, mit dem Aufenthaltstitel nach §21 AufenthG, wenn Ihr Geschäftskonzept tragfähig, finanziert und wirtschaftlich sinnvoll ist.
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Mit einem Vertrag oder Hosting Agreement mit einer anerkannten Forschungseinrichtung können Sie einen Titel nach §18d AufenthG beantragen.
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Meist so lange wie der Arbeitsvertrag. Verlängerung und später ein Wechsel in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis sind möglich.
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Sie müssen die Ausländerbehörde informieren. In der Regel haben Sie 3 bis 6 Monate, um eine neue Stelle zu finden.
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Wissenswertes zum Online-Antrag
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Das Serviceportal bietet zwei Antragsarten für die Blaue Karte EU. Wer noch kein Visum für die Blaue Karte EU hat, muss einen ausführlichen Antrag stellen. Es gibt aber auch einen Kurzantrag für Personen, die bereits mit dem passenden Visum einreisen. Der Quick Check hilft Ihnen zu prüfen, ob Sie die Blaue Karte EU hier digital beantragen können und ob Sie dafür den kurzen oder den langen Antrag ausfüllen müssen.
Sie können Ihre Daten korrigieren, solange Sie den Antrag noch nicht abgesendet haben. Sollte Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter ein Fehler auffallen, werden Sie über das Serviceportal aufgefordert, Anpassungen vorzunehmen.
Nein, Ihre Daten können bis auf Weiteres nicht zwischengespeichert werden. Wenn Sie den Antrag unterbrechen, gehen alle eingegebenen Daten verloren und müssen erneut eingegeben werden.
In der Checkliste sind Beispiele für alle Nachweise aufgeführt, die Sie für Ihren Online-Antrag benötigen. Am besten Sie halten die Unterlagen in digitaler Form bereit, wenn Sie den Antrag starten. Wir empfehlen, sie auf Ihrem Gerät in einem Ordner zu speichern, sodass Sie sie dann leicht finden und hochladen können.
Falls die Behörde in der ersten Prüfung ihrer Unterlagen feststellt, dass ein weiteres oder anderes Dokument benötigt wird, erhalten Sie eine Nachricht über das Serviceportal. Wenn Sie noch weitere Dokumente besitzen, die Sie für relevant halten, können Sie diese ebenfalls hochladen oder zum Termin in Ihrer zuständigen Behörde mitbringen.
Ja, über das Serviceportal können Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Antrags online informieren.
Ihr Antrag wird in der Behörde bearbeitet, die für Sie und Ihren konkreten Antrag zuständig ist.
Die Antragstellung wird derzeit für mobile Endgeräte optimiert. Sobald dies abgeschlossen ist, können Sie das Serviceportal mit jedem Computer, Tablet oder Smartphone nutzen.
Wenn Sie einen Antrag stellen und Dokumente hochladen wollen, müssen Sie sich lediglich mit Ihrer BundID anmelden. Wenn Sie noch kein BundID-Konto haben, müssen Sie sich zunächst bei der BundID registrieren.