Sie sind in Potsdam gemeldet und wissen schon, welchen Antrag Sie benötigen? Dann können Sie hier direkt starten.
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Checkliste für Ihre Unterlagen
Damit Sie die Blaue Karte EU beantragen können, benötigen Sie bestimmte Dokumente und Nachweise, die Ihre Angaben belegen. Hier erfahren Sie, welche Sie in jedem Fall brauchen werden. Welche Nachweise Sie eventuell zusätzlich benötigen, teilt Ihnen Ihre zuständige Ausländerbehörde mit, sobald sie Ihren digitalen Antrag geprüft hat.
Ich bin ohne ein nationales Visum eingereist
Sie brauchen in jedem Fall:
- Reisepass oder Passersatz
- Nachweise Ihrer Qualifikation
- Formular “Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis”
- Krankenversicherungsnachweis
Ich bin mit einem nationalen Visum eingereist
Sie brauchen in jedem Fall:
- Reisepass oder Passersatz
- Kopie Ihres Visums
- Bestätigung über laufendes Arbeitsverhältnis
- Letzte 3 Gehaltsnachweise
- Krankenversicherungsnachweis
Bitte beachten Sie!
Mit dem Klick auf den Button akzeptieren Sie die Übermittlung Ihrer Daten (u. a. IP-Adresse) an YouTube. Da es sich hier um ein in den USA ansässiges Unternehmen handelt, willigen Sie zudem in den Datentransfer nach Artikel 49 Abs. 1 lit a) DSGVO ein. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Vorteile der Blauen Karte EU
Die Blaue Karte EU bietet Ihnen eine Vielzahl von Vorteilen. Hier sind die wichtigsten:
Leichterer Familiennachzug
Ehepartnerinnen und -partner sowie minderjährige Kinder können einfacher zu Ihnen nach Deutschland kommen und ebenfalls arbeiten oder zur Schule gehen – auch ohne Deutschkenntnisse.
Vereinfachte Mobilität innerhalb der EU
Wenn Sie bereits in einem anderen EU-Land seit mindestens 12 Monaten eine Blaue Karte EU besitzen, können Sie für eine Beschäftigung visumfrei nach Deutschland einreisen und sich unter bestimmten Voraussetzungen aufhalten. Sie können dann innerhalb der EU mobil sein und im Rahmen einer kurzfristigen oder langfristigen Mobilität nach Deutschland kommen.
Schneller zur Niederlassungserlaubnis
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie nach 27 Monaten eine Niederlassungserlaubnis. Welche Voraussetzungen das sind, finden Sie hier. Wenn Sie außerdem Deutschkenntnisse auf Sprachniveau B1 haben, ist dies bereits nach 21 Monaten möglich.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Voraussetzungen, Ausnahmen und Besonderheiten
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Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation, die in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen wollen, die ihrer Qualifikation angemessen ist.
Sie verfügen über die erforderliche Qualifikation, wenn eines der folgenden Kriterien auf Sie zutrifft:
- Sie besitzen einen deutschen oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
- Sie besitzen einen so genannten tertiären Bildungsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, der mindestens der Stufe 6 der Internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED 2011) oder der Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens entspricht. Dazu gehören beispielsweise Fortbildungsabschlüsse als „Meisterin/Meister” sowie Berufsabschlüsse in den Erzieherberufen.
- Sie besitzen zwar keine formale Qualifikation, haben aber mehrjährige Berufserfahrung als IT-Fachkraft oder als Führungskraft im IT-Bereich. Bitte beachten Sie dazu die weiteren Voraussetzungen in den nächsten FAQ-Fragen.
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Neben der erforderlichen Qualifikation müssen weitere Bedingungen erfüllt sein, damit Sie die Blaue Karte EU erhalten können:
- Sie haben bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot in einem Unternehmen in Deutschland.
- Die Beschäftigungsdauer beträgt mindestens sechs Monate.
- Die Arbeitsstelle passt zu Ihrer Qualifikation, also zu Ihrem Abschluss. Möchten Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten, zum Beispiel im Bereich Medizin oder Recht, brauchen Sie außerdem eine Berufsausübungserlaubnis, die sie gemeinsam mit dem Antrag zum Aufenthaltstitel einreichen. Über das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – Anerkennung in Deutschland – erfahren Sie, ob Ihr Beruf reglementiert ist und wie Sie eine Berufsausübungserlaubnis erhalten können.
- Mit der Arbeitsstelle in Deutschland erreichen Sie ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 48.300 Euro (Stand 2025).
- In bestimmten Fällen können Sie auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt von mindestens 43.759,80 Euro (Stand 2025) eine Blaue Karte EU erhalten (Bitte beachten Sie dazu die weiteren Voraussetzungen in den nächsten FAQ-Fragen):
- IT-Fachkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung
- Beschäftigung in einem Mangelberuf
- Berufseinsteigerinnen und -einsteiger
- In bestimmten Fällen können Sie auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt von mindestens 43.759,80 Euro (Stand 2025) eine Blaue Karte EU erhalten (Bitte beachten Sie dazu die weiteren Voraussetzungen in den nächsten FAQ-Fragen):
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Wenn Sie als IT-Fachkraft oder als Führungskraft im IT-Bereich ohne formalen Bildungsabschluss einen Antrag stellen möchten, müssen Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot in diesem Berufsfeld nachweisen können. Zudem ist es wichtig, dass…
- die Beschäftigungsdauer mindestens sechs Monate beträgt,
- Sie mindestens 43.759,80 Euro brutto pro Jahr verdienen werden (Stand 2025) und
- Sie in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre IT-Berufserfahrung auf vergleichbarem akademischem Niveau gesammelt haben, die für Ihre Tätigkeit in Deutschland erforderlich ist.
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Ja, wenn Ihre Beschäftigung zu einem Mangelberuf (PDF) in Deutschland gehört, können Sie auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt eine Blaue Karte EU bekommen. Ihr Bruttojahresgehalt muss dann mindestens 43.759,80 Euro (Stand 2025) betragen. Allerdings muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihrer Beschäftigung zustimmen. Mangelberufe sind Berufe, in denen dringend Fachkräfte gesucht werden. In Deutschland zählen diese Berufsgruppen dazu:
- Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau und im Bau sowie in der Logistik
- Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie
- Führungskräfte in der Erbringung von speziellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel in der Kinderbetreuung, im Gesundheits- oder Bildungswesen
- Akademische Fachkräfte in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT)
- Akademische Fachkräfte in der Architektur, Raum- und Verkehrsplanung
- Ärztinnen und Ärzte
- Tierärztinnen und Tierärzte
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Apothekerinnen und Apotheker
- Akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte
- Lehr- und Erziehungskräfte im schulischen und außerschulischen Bereich
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Ja, allerdings ist dies an drei Bedingungen geknüpft:
- Sie haben Ihren letzten Hochschul- oder vergleichbaren Abschluss vor höchstens drei Jahren erworben.
- Sie haben ein Jobangebot mit einem Jahresbruttogehalt von mindestens 43.759,80 Euro (Stand 2025).
- Die Bundesagentur für Arbeit muss Ihrer Beschäftigung zustimmen.
Wissenswertes zum Online-Antrag
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Nein, das ist im Moment nicht möglich. Es ist aber geplant, dass weitere Kommunen – und auch weitere Antragsarten – an das Serviceportal angebunden werden.
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Das Serviceportal bietet zwei Antragsarten für die Blaue Karte EU. Wer noch kein Visum für die Blaue Karte EU hat, muss einen ausführlichen Antrag stellen. Es gibt aber auch einen Kurzantrag für Personen, die bereits mit dem passenden Visum einreisen. Der Quick Check hilft Ihnen zu prüfen, ob Sie die Blaue Karte EU hier digital beantragen können und ob Sie dafür den kurzen oder den langen Antrag ausfüllen müssen.
Sie können Ihre Daten korrigieren, solange Sie den Antrag noch nicht abgesendet haben. Sollte Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter ein Fehler auffallen, werden Sie über das Serviceportal aufgefordert, Anpassungen vorzunehmen.
Nein, Ihre Daten können bis auf Weiteres nicht zwischengespeichert werden. Wenn Sie den Antrag unterbrechen, gehen alle eingegebenen Daten verloren und müssen erneut eingegeben werden.
In der Checkliste sind Beispiele für alle Nachweise aufgeführt, die Sie für Ihren Online-Antrag benötigen. Am besten Sie halten die Unterlagen in digitaler Form bereit, wenn Sie den Antrag starten. Wir empfehlen, sie auf Ihrem Gerät in einem Ordner zu speichern, sodass Sie sie dann leicht finden und hochladen können.
Falls die Behörde in der ersten Prüfung ihrer Unterlagen feststellt, dass ein weiteres oder anderes Dokument benötigt wird, erhalten Sie eine Nachricht über das Serviceportal. Wenn Sie noch weitere Dokumente besitzen, die Sie für relevant halten, können Sie diese ebenfalls hochladen oder zum Termin in Ihrer zuständigen Behörde mitbringen.
Ja, über das Serviceportal können Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Antrags online informieren.
Ihr Antrag wird in der Behörde bearbeitet, die für Sie und Ihren konkreten Antrag zuständig ist.
Die Antragstellung wird derzeit für mobile Endgeräte optimiert. Sobald dies abgeschlossen ist, können Sie das Serviceportal mit jedem Computer, Tablet oder Smartphone nutzen.
Wenn Sie einen Antrag stellen und Dokumente hochladen wollen, müssen Sie sich lediglich mit Ihrer BundID anmelden. Wenn Sie noch kein BundID-Konto haben, müssen Sie sich zunächst bei der BundID registrieren.